1. Allgemeines
Der Abschluss des Reinigungsvertrages erfolgt auf Basis der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Erteilung des Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Bedingungen einverstanden. Unsere Angebote sind freibleibend und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch uns. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
2. Angebot, Vertragsdauer, Kündigung
in Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Auftraggeber die Auftragsbestätigung unterzeichnet. Lediglich schriftliche Angebote des Auftragnehmers sind bindend, telefonische oder Angebote per email sind nicht bindend. Der Umfang der vom Auftragnehmer im einzelnen geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und diesen Vertragsbedingungen. Soweit ein Vertrag über eine regelmäßige Reinigung / Desinfektion geschlossen wird, ist dieser Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftliche gegenüber dem Vertragspartner zu kündigen.
3. Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in der Auftragsbestätigung /Auftragsprotokoll festgehaltenen Leistungen durchzuführen. Abweichungen von den Vereinbarungen sind zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang – und Standard gewahrt bleibt. Der Auftragnehmer stellt, sofern nichts anderes vereinbart ist, die benötigten Materialien, Geräte und Werkzeuge und Verfahren. Der Auftragnehmer wird seine Leistungen durch von ihm angestellte Arbeitskräfte erbringen. Ein Anspruch auf Verrichtung von Leistungen durch eine bestimmte Arbeitskraft besteht in der Regel nicht. Der Auftragnehmer überwacht die Arbeiten und verpflichtet sich, das Personal zur Beachtung der Hausordnung des Auftraggebers in der jeweils geltenden Fassung anzuhalten.
4. Pflichten des Auftraggebers
Vor Tätigkeitsaufnahme durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbeiter des Auftragnehmers in sämtliche vorhandenen technischen Einrichtungen des Auftragsobjektes und in die Gesamtanlage einzuweisen, auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und sämtliche erforderlichen Schlüssel zu übergeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich auf Risiken z.B. Rauchmelder, Brandschutzmelder, Sprinkleranlagen, elektrische betriebliche Einrichtungen, sensible Gerätschaften sowie Spezialtechnik aufmerksam zu machen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer ohne Berechnung kaltes und warmes Wasser sowie Strom für den Betrieb von Maschinen und in dem für eine Durchführung der Arbeiten erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen. Bei Bedarf überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer unentgeltlich einen geeigneten verschließbaren Raum für Materialien, Geräte und Maschinen. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass der Auftragnehmer freien Zugang zum Objekt hat.
5. Abnahme
Die Abnahme der Leistung erfolgt durch Unterschrift des Abnahmeprotokolls. Mit Abnahme ist der Auftrag beendet und die erbrachte Leistung wird als ordnungsgemäß anerkannt.
6. Reklamation
Reklamationen sind unverzüglich nach der Durchführung der Leistungen des Auftragnehmers mitzuteilen. Reklamationen müssen in Textform erfolgen.
7. Vergütung
Die Rechnungen des Auftragnehmers sind jeweils nach Beendigung des Auftrages mit Abnahme der Leistung fällig. Zur Aufrechnung oder Zurückhaltung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig tituliert oder durch den Auftragnehmer anerkannt. Werden vom Auftragnehmer Leistungen erbracht, für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde, so wird hierüber eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber erstellt, die zur sofortigen Zahlung fällig ist. Kommt der Auftraggeber mit der Bezahlung der Vergütung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe fünf Prozentpunkte über den jeweiligen Basiszinssatz bei Verbrauchergeschäften und in Höhe von 8 Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatz bei Handelsgeschäften zu verlangen. Der Auftragnehmer ist bei Verzug berechtigt, seine vertraglich geschuldete Leistung bis zur vollständigen Erfüllung seiner eigenen Ansprüche durch den Auftraggeber zurückzubehalten. Das Personal des Auftragnehmers ist nicht zum Inkasso berechtigt. Die Zahlungen haben grundsätzlich bargeldlos auf ein von dem Auftragnehmer zu benennendes Konto zu erfolgen.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von dem Auftragnehmer, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Auftragnehmer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. Das Gleiche gilt, wenn dem Auftraggeber Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Er haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
9. Abwerbung
Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Mitarbeiter des Auftragnehmers während der Dauer des Vertrages und 6 Monate nach dessen Ablauf für Arbeiten, die im Dienstleistungsangebot des Auftragnehmers enthalten sind, zur Begründung eines neuen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses zu veranlassen. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe eines Halbjahres-Bruttogehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters zu fordern. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schaden durch den Auftraggeber bleibt vorbehalten.
10. Schriftformklausel
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Genügen sie dieser nicht, so sind sie nichtig. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.
11. Schlussbestimmungen
Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die Parteien verpflichtet diese Bestimmungen durch eine andere Vertragsbestimmung zu ersetzen, welche den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nah wie möglich erreicht.
12. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird im Verhältnis zu Auftraggebern, die Vollkaufleute sind, Torgau vereinbart. Für Auftraggeber, die nicht Vollkaufleute sind, wird ebenfalls Torgau als Gerichtsstand ausschließlich und ausdrücklich für das Mahnverfahren vereinbart. Im Übrigen gilt der im Gesetz normierte Gerichtsstand
Allgemeines Geltungsbereich „Handel“
1 .Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns sowie Unternehmern.
2. Unternehmer i.d.S. sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher i.S.d. Gesetzes sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Kunden i.S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Vertragsschluss
Preise
Eigentumsvorbehalt
Lieferzeit
Beginn und Beendigung von Auslieferungen Montagen und anderer Arbeiten erfolgen grundsätzlich nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Soweit durch widrige unvorhergesehene Umstände Verzögerungen eintreten, übernehmen wir für die Nichterfüllbarkeit der eingegangenen Verpflichtungen keine Haftung.
Reparatur-Bedingungen
Transport, Versendung
Lieferungen erfolgen grundsätzlich auf Gefahr des Bestellers, auf bei frachtfreiem Versand.
Gewährleistung / Haftung
Coyright
An Zeichnungen, Skizzen, Katalogen, Planungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung anderen/fremden Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind an uns auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Abweichende Erklärungen und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
Rechtswahl Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für unsere vertragliche Beziehung zu den Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist unser Firmensitz. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten: Landgericht Leipzig.
Wirksamkeit des Vertrages
Sollten einzelne Bestimmungen gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland und / oder gegen geltendes Recht der Europäischen Gemeinschaft verstoßen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieser AGB nicht. Die fehlerhaften Formulierungen werden durch solche ersetzt die dem Regelungszweck in wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommen. Hiermit weisen wir die Vertragspartner ausdrücklich auf die in den mit einem * markierten Textpassagen enthaltenen Abtretungserklärungen hin. Produktänderungen in Konstruktion und Zusammensetzung vorbehalten.
DESIFEKT³ SERVICE GmbH
Handelsregister: Amtsgericht Leipzig 35096