Allgemeine Geschäftsbedingungen DESINFEKT³ SERVICE GmbH

1. Allgemeines

Der Abschluss des Reinigungsvertrages erfolgt auf Basis der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.  Mit der Erteilung des Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Bedingungen einverstanden. Unsere Angebote sind freibleibend und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch uns.  Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

2. Angebot, Vertragsdauer, Kündigung

in Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Auftraggeber die Auftragsbestätigung unterzeichnet. Lediglich schriftliche Angebote des Auftragnehmers sind bindend, telefonische oder Angebote per email sind nicht bindend. Der Umfang der vom Auftragnehmer im einzelnen geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und diesen Vertragsbedingungen. Soweit ein Vertrag über eine regelmäßige Reinigung / Desinfektion geschlossen wird, ist dieser Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen  zum Monatsende schriftliche gegenüber dem Vertragspartner zu kündigen.

3. Pflichten  des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in der Auftragsbestätigung /Auftragsprotokoll festgehaltenen Leistungen durchzuführen. Abweichungen von den Vereinbarungen sind zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang – und Standard gewahrt bleibt. Der Auftragnehmer stellt, sofern nichts anderes vereinbart ist, die benötigten Materialien, Geräte und Werkzeuge und Verfahren. Der Auftragnehmer wird seine Leistungen durch von ihm angestellte Arbeitskräfte erbringen.  Ein Anspruch auf Verrichtung von Leistungen durch eine bestimmte Arbeitskraft besteht in der Regel nicht. Der Auftragnehmer überwacht die Arbeiten und verpflichtet sich, das Personal zur Beachtung der Hausordnung des Auftraggebers in der jeweils geltenden Fassung anzuhalten.

4. Pflichten des Auftraggebers

Vor Tätigkeitsaufnahme durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbeiter des Auftragnehmers in sämtliche vorhandenen technischen Einrichtungen des Auftragsobjektes und in die Gesamtanlage einzuweisen, auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und sämtliche erforderlichen Schlüssel zu übergeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich auf Risiken z.B. Rauchmelder, Brandschutzmelder, Sprinkleranlagen, elektrische betriebliche Einrichtungen, sensible Gerätschaften sowie Spezialtechnik aufmerksam zu machen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer ohne Berechnung kaltes und warmes Wasser sowie Strom für den Betrieb von Maschinen und in dem für eine Durchführung der Arbeiten erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen. Bei Bedarf  überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer unentgeltlich einen geeigneten verschließbaren Raum für Materialien, Geräte und Maschinen. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass der Auftragnehmer freien Zugang zum Objekt hat.

5. Abnahme

Die Abnahme der Leistung erfolgt durch Unterschrift des Abnahmeprotokolls. Mit Abnahme ist der Auftrag beendet und die erbrachte Leistung wird als ordnungsgemäß anerkannt.

6. Reklamation

Reklamationen sind unverzüglich nach der Durchführung der Leistungen des Auftragnehmers mitzuteilen. Reklamationen müssen in Textform  erfolgen.

7. Vergütung

Die Rechnungen des Auftragnehmers sind jeweils nach Beendigung des Auftrages mit Abnahme der Leistung  fällig.  Zur Aufrechnung oder Zurückhaltung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig tituliert oder durch den Auftragnehmer anerkannt. Werden vom Auftragnehmer Leistungen erbracht, für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde, so wird hierüber eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber erstellt, die zur sofortigen Zahlung fällig ist. Kommt der Auftraggeber mit der Bezahlung der Vergütung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe  fünf Prozentpunkte  über den jeweiligen Basiszinssatz bei Verbrauchergeschäften und in Höhe von 8 Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatz bei Handelsgeschäften zu verlangen. Der  Auftragnehmer ist bei Verzug berechtigt, seine vertraglich geschuldete Leistung bis zur vollständigen Erfüllung seiner eigenen Ansprüche durch den Auftraggeber zurückzubehalten. Das Personal des Auftragnehmers  ist nicht zum Inkasso berechtigt. Die Zahlungen haben grundsätzlich bargeldlos auf ein von dem Auftragnehmer zu benennendes Konto zu erfolgen.

8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von dem Auftragnehmer, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Auftragnehmer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. Das Gleiche gilt, wenn dem Auftraggeber Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Er haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

9. Abwerbung

Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Mitarbeiter des Auftragnehmers während der Dauer des Vertrages und 6 Monate nach dessen Ablauf für Arbeiten, die im Dienstleistungsangebot des Auftragnehmers enthalten sind, zur Begründung eines neuen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses zu veranlassen. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe eines Halbjahres-Bruttogehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters zu fordern. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schaden durch den Auftraggeber bleibt vorbehalten.

10. Schriftformklausel

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Genügen sie dieser nicht, so sind sie nichtig. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.

11. Schlussbestimmungen

Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die Parteien verpflichtet diese Bestimmungen durch eine andere Vertragsbestimmung zu ersetzen, welche den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nah wie möglich erreicht.

12. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird im Verhältnis zu Auftraggebern, die Vollkaufleute sind, Torgau vereinbart. Für Auftraggeber, die nicht Vollkaufleute sind, wird ebenfalls Torgau als Gerichtsstand ausschließlich und ausdrücklich für das Mahnverfahren vereinbart. Im Übrigen gilt der im Gesetz normierte Gerichtsstand

Allgemeines Geltungsbereich „Handel“

1 .Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns sowie Unternehmern.

2. Unternehmer  i.d.S. sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung  einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher i.S.d. Gesetzes sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Kunden i.S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Vertragsschluss

  1. Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zur Annahme von Aufträgen sind wir nicht verpflichtet. Technische Änderungen der Produkte sowie Änderungen in Form Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des für den Kunden zumutbaren vorbehalten.
    Abbildungen, Abmessungen und Gewichtsangaben in Katalogen und Prospekten dienen nur der Darstellung, sie sind keine Zusicherungen von Eigenschaften oder verbindliche Produktbeschreibungen, sie sind unverbindlich.

  2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

  3. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Auf die gesonderten Bedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr dürfen wir verweisen (vgl. www.desinfekthoch3.com).

  4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer / Lieferanten.
    Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.

  5. Wird die Zahlungsfähigkeit des Kunden für uns nachweislich zweifelhaft so können wir schadenersatzfrei vom Vertrag zurücktreten.

  6. Der Kunde haftet für eine unrichtige Bestellung. Er trägt das Risiko, dass die Waren oder Geräte, die er bestellt, für den von ihm beabsichtigten Zweck geeignet und zugelassen sind. Empfehlungen unseres Hauses dazu sind unverbindlich.

  7. Leihgeräte:
    Für die Bestellung von Geräten (zum Testen, während einer Reparatur usw.) wird auf jeden Fall eine angemessene Leihgebühr erhoben.

Preise

  1. Alle Preise sind freibleibend. Die Ausführung der Aufträge erfolgt zu den jeweils gültigen Preisen am Tage der Lieferung. Unsere Preise verstehen sich wenn nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, zzgl. Verpackung Versand und Versicherung.

  2. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise auf die die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer noch zu berechnen ist. Exportlieferungen erfolgen ab Werk ausschließlich zzgl. der üblichen Versand- und Transportkosten.

  3. Der Mindestbestellrechnungswert beträgt netto 25,50 €. Ansonsten berechnen wir einen Zuschlag in Höhe von 2,55 €

  4. Klein –und Mengenartikel gelangen ohne Auftragsbestätigung in vereinfachter Form zur Auslieferung.

  5. Rechnungsbeträge sind innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Ausgenommen von dieser Regelung sind Ersatzteile und Reparaturen sowie Kleinlieferungen im Wert von unter 51,00 €. Diese Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Ware zahlbar und ohne Abzug fällig.

  6. Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Unternehmer gerät 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug.

  7. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.

  8. Schecks und Wechsel gelten erst mit dem Zeitpunkt der Einlösung als Zahlung. Sie werden unter Vorbehalt aller Rechte gegen Vergütung banküblicher Zinsen, Diskont und Spesen, in Zahlung genommen.

Eigentumsvorbehalt

  1. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

  2. Der Kunde ist verpflichtet die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

  3. Der Kunde ist verpflichtet uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzerwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

  4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten  und die Ware heraus zu verlangen.
  5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

  6. Die Be-und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeitenden Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

Lieferzeit

Beginn und Beendigung von Auslieferungen Montagen und anderer Arbeiten erfolgen grundsätzlich nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Soweit durch widrige unvorhergesehene Umstände Verzögerungen eintreten, übernehmen wir für die Nichterfüllbarkeit der eingegangenen Verpflichtungen keine Haftung.

Reparatur-Bedingungen

  1. Bei Reparaturen im Hause des Kunden stellen wir unter anderem in Rechnung Fahrkilometer, Fahrzeit , Monteurzeit nach unseren gültigen Preislisten .Überstunden werden mit den jeweils gültigen prozentualen Aufschlägen abgerechnet. Ersatzteile gemäß Preisliste, Übernachtungen sowie Spesen werden gesondert unter Beifügung der Belege berechnet.

  2. Bei Reparaturen die in unserer beauftragten Werkstatt / Partner durchgeführt werden sollen hat die Anlieferung durch den Kunden frachtfrei zu erfolgen. Ersatzteile werden gemäß Preisliste Monteurarbeitsstunden (nach Preisliste gemäß gesonderter Stundenaufstellung ) in Rechnung gestellt. Die Rücklieferung an den Kunden erfolgt unfrei. Die Erstellung von Reparaturkostenvoranschlägen wird, je nach Aufwand, weiterberechnet.

Transport, Versendung

Lieferungen erfolgen grundsätzlich auf Gefahr des Bestellers, auf bei frachtfreiem Versand.

  1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

  2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

  3. Lieferungen werden nur auf besonderen Wunsch des Empfängers zu dessen Lasten und Kosten versichert.

  4. Exportlieferungen / Lieferungen außerhalt Deutschlands erfolgen ab Werk ausschließlich zuzüglich der Versand – und Verpackungskosten und ebenfalls zu Lasten und auf Gefahr des Empfängers.

  5. Andere Absprachen müssen in jedem Fall schriftlich vereinbart werden.

Gewährleistung / Haftung

  1. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Waren die nach eigenen Angaben der Kunden hergestellt wurden, werden in keinem Fall zurückgenommen.

  2. Bei berechtigten und von uns anerkannten Reklamationen kann die Ware nach unserer Wahl nachgebessert, ersetzt oder der Minderwert vergütet werden. Reklamationen müssen spätestens innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Ware angemeldet werden.

  3. Beschädigte Sendungen sind erst nach Feststellung des Schadens von dem Frachtführer oder Spediteur abzunehmen.

  4. Rücksendungen reklamierter Ware kann nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Wir behalten uns vor, für die dadurch entstehenden Kosten eine Verrechnung vorzunehmen.
  1. Für Schäden, die auf Mängel der von uns gelieferten Waren beruhen, haften wir nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

  2. Schadensersatzsprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder aus positiver Vertragsverletzung sowie auf Grund unerlaubter Handlungen sind nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gegeben.

  3. Gewährleistungs-Ausschlüsse. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Schadendarauf zurückzuführen ist, dass
  • Die Ware von dritter Seite repariert wurde
  • Die Ware einem anderen Verwendungszweck als vorgesehen zugeführt wurde
  • Die Betriebsanleitung nicht beachtet oder als allgemein bekannt voraussetzbare Regeln missachtet wurde
  • Der fällige Kaufpreis noch nicht bezahlt wurde -Die Beschädigung durch den Verwender verursacht wurde
  1. Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen bei Gebrauchtgeräten und Verschleißteilen.

  2. Für Fremderzeugnisse, die wir nur im Auftrage des Kunden beschaffen und liefern treten wir die uns gegen diesen Hersteller bestehenden Gewährleistungsansprüche hiermit an unseren Kunden ab. Der Kunde erklärt die Annahme der Abtretung *

  3. Alle Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrenübergang.
  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  2. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

Coyright

An Zeichnungen, Skizzen, Katalogen, Planungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung anderen/fremden Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind an uns auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Abweichende Erklärungen und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.

Rechtswahl Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für unsere vertragliche Beziehung zu den Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist unser Firmensitz. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten: Landgericht Leipzig.

Wirksamkeit des Vertrages

Sollten einzelne Bestimmungen gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland und / oder gegen geltendes Recht der Europäischen Gemeinschaft verstoßen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieser AGB nicht. Die fehlerhaften Formulierungen werden durch solche ersetzt die dem Regelungszweck in wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommen. Hiermit weisen wir die Vertragspartner ausdrücklich auf die in den mit einem * markierten Textpassagen enthaltenen Abtretungserklärungen hin. Produktänderungen in Konstruktion und Zusammensetzung vorbehalten.

DESIFEKT³ SERVICE GmbH
Handelsregister: Amtsgericht Leipzig 35096